Ein Kleinanleger hat Anspruch auf die folgenden Schutzrechte, auf die er verzichtet, wenn er professioneller Kunde wird.

  1. Ein Kleinanleger erhält mehr Informationen/Offenlegungen in Bezug auf iFOREX Europe, seine Dienstleistungen und etwaige Investitionen, seine Finanzinstrumente und deren Wertentwicklung, die Art und die Risiken der Finanzinstrumente, Kosten, Provisionen, Gebühren und Entgelte und die Sicherung der Finanzinstrumente und Gelder des Kunden, einschließlich zusammenfassender Angaben zu etwaigen einschlägigen Anlegerentschädigungs- oder Einlagensicherungssystemen, soweit anwendbar.

  2. In den Fällen, in denen iFOREX Europe die Dienstleistungen der Annahme und Übermittlung von Aufträgen und/oder der Ausführung von Kundenaufträgen erbringt (auch wenn sie als Auftraggeber handelt), bittet iFOREX Europe einen Kleinanleger um Informationen über seine Kenntnisse und Erfahrungen im Anlagebereich, die für die spezifische Art des angebotenen oder nachgefragten Produkts oder der Dienstleistung relevant sind, damit iFOREX Europe beurteilen kann, ob die geplante Investitionsdienstleistung oder das geplante Produkt für den Kunden geeignet ist. Sollte iFOREX Europe auf der Grundlage der erhaltenen Informationen zu der Auffassung gelangen, dass das Produkt oder die Dienstleistung für einen Privatkunden nicht geeignet ist, wird sie den Kunden entsprechend warnen. Bitte beachten Sie, dass iFOREX Europe nicht verpflichtet ist, die Angemessenheit in bestimmten, vom Gesetz festgelegten Fällen zu beurteilen (z. B., aber nicht ausschließlich, wenn das betreffende Finanzinstrument bei einer reinen Ausführung nicht komplex ist). iFOREX Europe ist berechtigt, davon auszugehen, dass ein professioneller Kunde über die erforderlichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, um die Risiken zu verstehen, die mit denjenigen Investitionsdienstleistungen oder -geschäften bzw. Arten von Geschäften oder Produkten verbunden sind, für die der Kunde als professioneller Kunde eingestuft ist. Folglich sollte iFOREX Europe, anders als bei einem Privatkunden, im Allgemeinen keine zusätzlichen Informationen vom Kunden anfordern müssen, um die Angemessenheit der Produkte und Dienstleistungen zu beurteilen, für die der Kunde als professioneller Kunde eingestuft wurde.

  3. Bei der Ausführung von Aufträgen müssen Investmentfirmen und Kreditinstitute, die Investitionsdienstleistungen erbringen, alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um das zu erreichen, was als "bestmögliche Ausführung" der Kundenaufträge bezeichnet wird, d.h. das bestmögliche Ergebnis für ihre Kunden zu erzielen.

  4. Führt iFOREX Europe einen Auftrag eines Kleinanlegers aus, so wird das bestmögliche Ergebnis anhand des Gesamtergebnisses bestimmt, das sich aus dem Preis des Finanzinstruments und den mit der Ausführung verbundenen Kosten zusammensetzt, zu denen alle dem Kunden entstandenen Kosten gehören, die in direktem Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrags stehen, einschließlich der Gebühren des Ausführungsplatzes, der Clearing- und Abwicklungsgebühren und sonstiger an Dritte gezahlter Gebühren, die an der Ausführung des Auftrags beteiligt sind. iFOREX Europe schickt dem Privatkunden außerdem so bald wie möglich, spätestens jedoch am ersten Geschäftstag nach der Ausführung des Auftrags oder, falls iFOREX Europe die Bestätigung von einem Dritten erhält, spätestens am ersten Geschäftstag nach Erhalt der Bestätigung von dem Dritten, eine Mitteilung, in der die Ausführung des Auftrags bestätigt wird. Professionelle Kunden haben ebenfalls Anspruch auf eine Bestätigung der Ausführung ihrer Aufträge, allerdings gibt es keinen bestimmten Zeitrahmen dafür, wann der professionelle Kunde diese Informationen erhält. Diese Bestätigung muss jedoch umgehend übermittelt werden.

  5. iFOREX Europe muss Privatkunden über wesentliche Schwierigkeiten, die für die ordnungsgemäße Ausführung ihres Auftrags/ihrer Aufträge relevant sind, unverzüglich nach Kenntnisnahme der Schwierigkeiten informieren.

  6. Kleinanleger können Anspruch auf Entschädigung aus dem Einlagensicherungsfonds für Kunden von Investmentgesellschaften haben, während professionelle Kunden keinen Anspruch auf Entschädigung aus dem genannten Fonds haben.

  7. Kleinanleger haben Anspruch auf die nationalen Produktinterventionsmaßnahmen in Bezug auf die Beschränkung, die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von CFDs an Kleinanleger, die in jedem EWR-Mitgliedstaat gelten.